Ihr wundert Euch, das Eure Coins und TB´s nach langer
Zeit wieder voller Freude geloggt werden ??
Auf diesen Seiten wollen wir erklären, wie wir es geschafft
haben, einem "Anticacher" das Handwerk zu legen
und ihm die geklauten Sachen wieder abzunehem.
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Kontakt
geocaching-ibbenbueren@web.de
Keine Informationspflichten bestehen
nach §
5 TMG und §
55 RSTV,
wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn in §
55 RStV wird wie folgt negativ formuliert
"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder
familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".
Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit
bereitgehalten werden
(z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die
nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind,
oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), nicht mehr
den Informationspflichten des Telemediengesetzes.
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