Ihr wundert Euch, das Eure Coins und TB´s nach langer Zeit wieder voller Freude geloggt werden ??

Auf diesen Seiten wollen wir erklären, wie wir es geschafft haben, einem "Anticacher" das Handwerk zu legen
und ihm die geklauten Sachen wieder abzunehem.

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Das Forum des Sonntagsrudels

Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV
wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn in § 55 RStV wird wie folgt negativ formuliert

"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, 
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".


Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden 
(z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, 
oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen
), nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.